Gesetzlich Versicherte
Sprechstunde
Vor dem Beginn einer Psychotherapie findet die sogenannte Sprechstunde statt. Hierbei handelt es sich um eine mit Ihnen fest vereinbarte, zumeist 50-minütige Sitzung zur orientierenden Abklärung. Hierbei wird festgestellt, ob und falls ja, in welcher Form Sie eine psychotherapeutische Versorgung benötigen. Im Einzelfall können bis zu 3 Sprechstundentermine mit weitergehender Diagnostik stattfinden. Sofern diese Sprechstunde ergibt, dass eine ambulante Psychotherapie notwendig ist und freie Plätze vorhanden sind, können Sie Ihre psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis beginnen.
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, Ihnen freie psychotherapeutische Sprechstundenplätze zu vermitteln, sollte zeitnah bei uns kein Termin zustande kommen (Telefonnummer: 069 400 5000-0).
Probatorische Sitzungen
Vor Beginn einer Therapie und anschließend an die Sprechstunde(n) finden weitere (2-4) probatorische Sitzungen zur Vorbereitung und Beantragung der Psychotherapie statt. Gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten bestimmen Sie die Therapieziele und das therapeutische Vorgehen. Ihr Psychotherapeut stellt einen Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Psychiater vorlegen.